Stand: 15. September 2026
Rechtlich geschützter Platzhalter
Der vollständige Text der VOB/B wird hier nicht übernommen. Ob und für welche Vertragsarten die VOB/B vereinbart wird, muss konkret rechtlich geprüft werden. Gegenüber Privatkunden erfolgt keine pauschale Einbeziehung.
Vor Vertragsschluss
Falls eine freigegebene Verwendung vorgesehen wird, muss das rechtmäßig lizenzierte Dokument vor Vertragsschluss speicherbar bereitgestellt und die Einbeziehung ausdrücklich dokumentiert werden.
